Schlösser im Gartenreich Dessau-Wörlitz öffnen wieder
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Mai 2020
Im Einklang mit den Lockerungsmaßnahmen für Museen, welche in der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronaviruse SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 2. Mai bekannt gegeben wurden, sind die Schlösser Wörlitz, Oranienbaum und Mosigkau sowie das Gotische Haus und die Insel Stein seit letztem Sonnabend wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab Freitag 15. Mai gesellen sich nun auch das Luisium, der Floratempel und die Villa Hamilton hinzu.
Bereits seit dem letzten Wochenende werden auch wieder thematische Führungen der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz angeboten. Interessierte sind angehalten, da die Personenzahl auf maximal 4 Teilnehmer begrenzt ist, sich unbedingt telefonisch im entsprechenden Schloss anzumelden. Auch der Gondelbetrieb und der Fährverkehr der Amtsfähre, der Roseninselfähren und der Teelaubenfähre konnten am letzten Wochenende angelaufen. Nach aktuellen Bestimmungen dürfen sich max. 4 Gäste (plus Fahrer) zur gleichen Zeit und in ausreichendem Abstand zueinander auf einer Gondel bzw. einer Fähre aufhalten.
Konzerte und weitere Veranstaltungen können online im Veranstaltungskalender des Gartenreichs und natürlich auch hier im LEO eingesehen werden.
Im gesamten Gartenreich Dessaau-Wörlitz werden die Besucher gebeten, zum eigenen Schutz sowie zum Schutz aller Mitmenschen nachstehende Hygieneregeln zu befolgen:
- Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern zu den Mitmenschen einhalten.
- Handhygiene einhalten: Hände waschen und/oder bereitgestelltes Händedesinfektionsmittel - benutzen.
- Mund-Nasenbedeckung tragen.
- Möglichst kontaktlos oder passend zahlen.
- Anweisungen des Personals folgen.
Im Zuge der Nachverfolgung von Infektionsketten ist die Kulturstiftung verpflichtet Namen und Kontaktdaten der Gäste zu erfassen, die Daten werden nach vier Wochen vernichtet.
Die Vermietung der Ferienwohnungen wird auf Grundlage des Stufenplans für Gastronomie und Tourismuswirtschaft des Landeswirtschaftsministeriums voraussichtlich zum 15. Mai wieder aufgenommen.
Die Änderungen gelten vorbehaltlich der aktuellen Entwicklungen und können kurzfristig geändert werden.