Ab Montag darf wieder geshoppt werden
Veröffentlicht am Freitag, 17. April 2020
Am Montag, dem 20. April, tritt eine erste Lockerung der umfangreichen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie in Kraft. Demnach dürfen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Voraussetzung ist die Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsregeln, die bereits jetzt in Super- und Baumärkten gelten. Solange die einzelnen Geschäfte diese Obergrenze nicht überschreiten, gilt diese Genehmigung auch für Einkaufszentren.
Entscheidend ist dabei die tatsächliche Größe der Gewerbefläche laut Mietvertrag, die Abgrenzung eines Bereiches in größeren Märkten ist also nicht möglich. Öffnen dürfen ab Montag auch wieder die Autohäuser in Sachsen-Anhalt. Diese sind - wie bisher bereits der Buchhandel, Bau- und Gartenmärkte sowie Fahrradegeschäfte - ausdrücklich von der Flächenbegrenzung ausgenommen. Zudem sprach die Landesregierung die "dringende Empfehlung" aus, in der Öffentlichkeit und insbesonderen beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Verpflichtend ist dieser aber nicht.
Ab 4. Mai sollen auch Tierparks und Zoologische Gärten, Friseure sowie Bibliotheken wieder öffnen dürfen. Für Hotels, Gaststätten und Kneipen ist dagegen bisher noch keine Änderung in Sicht. Über das weitere Vorgehen wollen Bund und Länder am 30. April beraten.


